Die nachfolgenden AGB der freien Texterin Sarah Wandl (nachfolgend „Texterin“) gelten als akzeptiert, wenn ihnen vor Auftragserteilung nicht widersprochen wird.

1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

1.1 Alle von der Texterin verfassten Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum der Texterin.

1.2 Die Texterin überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Werknutzungsrechte (absolute Lizenz). Die Texterin behält sich das Recht vor, den Text zu Referenzzwecken auf verschiedenen Kommunikationskanälen zu verwenden.

1.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

2. VERGÜTUNG

2.1 Die Anfertigung von Texten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.2 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der getroffenen Vereinbarungen.

3.   FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

3.1 Die Vergütung ist nach Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 2 Wochen auf das in der Rechnung angegebene Girokonto zahlbar.

4.   SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Texten außerhalb des zuvor vereinbarten Umfangs werden nach Zeitaufwand zum Stundensatz der Texterin gesondert berechnet.

4.2 Kosten und Spesen für Reisen, die in Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind der Texterin vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3. Auf Wunsch verfasst die Texterin dem Auftraggeber einen Probetext, bevor die definitive Auftragsvergabe erfolgt. Ein solcher Probetext ist vom Auftraggeber in vollem Umfang nach den Honorarsätzen der Texterin zu vergüten.

5.   EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.   BELEGMUSTER

6.1 Von sämtlichen Arbeiten überlässt der Auftraggeber auf Wunsch der Texterin mindestens einen einwandfreien Beleg unentgeltlich. Die Texterin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung (auch als Referenz auf der eigenen Website) zu verwenden.

7.   HAFTUNG UND ABNAHME

7.1 Die  Texterin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen. Mit der Überprüfung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

7.2 Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.

7.3 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der der Texterin geltend zu machen. Eine angemessene Frist zur Nachbesserung ist der Texterin einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7.4 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.

7.5 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.

8.   GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Korrekturschleife Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Texterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin.

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sarah Wandl, Dezember 2023